Ein Fax an das Finanzamt, in dem der Holocaust geleugnet wird, ist noch keine strafbare Volksverhetzung, entschied der BGH. Es fehle an einem „Verbreiten“. Für eine vorbestrafte Holocaustleugnerin bleibt es somit beim Freispruch.
<p>vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der