Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht in unzensierte Gutachten haben. Eine Strafbarkeit wegen Geheimnisverrats scheidet in einem solchen Fall aus, entschied das AG Hamburg.
<p>Eine Vorabkontrolle von Umweltaussagen, wie es die Green Claims Richtlinie