Durfte Booking.com es Hotels untersagen, ihre Zimmer für niedrigere Preise anzubieten als das Buchungsportal es tat? Nein, sagt der EuGH und gibt damit eine klare Einordnung zu sogenannten „Bestpreisklauseln“.

Bundes- und Vizekanzler übertreffen sich mit Ankündigungen zum deutschen Lieferkettengesetz: