Die Befugnisse bei Handyortung und verdeckten Ermittlungen sind zu weitreichend, entschied das BVerfG. Es sah eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der hessische Landesgesetzgeber muss nun erneut nachjustieren.
Ampel und Union wollen die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen begrenzen. Zulässig