Dass Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten und Schiedsklauseln unwirksam sind, passt dem Versicherer Achmea nicht. Die Gründe aber hätte das Unternehmen deutlicher machen müssen. So verwarf das BVerfG entsprechende Verfassungsbeschwerden.
<p>Dürfen Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband klagen, wenn sie bei