Ein Ehepaar hielt in seinem Garten in Haßloch zwei Minischweine – sehr zum Ärger der Nachbarn. Das VG Neustadt hat klargestellt: Die Haltung von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet ist trotz des „dörflichen Charakters“ unzulässig.
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte