Das Mordmerkmal der Heimtücke ist umstritten und kompliziert. Der BGH hat nun konkretisiert: Wer jemanden absichtlich an- bzw. überfährt, kann auch dann heimtückisch handeln, wenn er vorher den Motor aufheulen lässt.

Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören,