Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Das hat das LG Frankenthal entschieden, indem es klarstellte, dass nicht jede Demenz gleich zur Testierunfähigkeit führe.

Ein Unternehmer schenkte seinem Aufsichtsrat und langjährigem Weggefährten einen Millionenbetrag.