Wer als Soldat den Ethnopluralismus unterstützt, verstößt gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, so das BVerwG. Ob sich das Urteil verallgemeinern lässt, ist unklar. Ein neues Gesetz soll die Entlassung von Extremisten beschleunigen.

Für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1