Mitarbeiterinnen einer Zulassungsstelle sollen bei der Erteilung von Zulassungen tatsächlich nicht durchgeführte Erstzulassungen angegeben haben. Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt sei das aber nicht, so der BGH.
<p>Trotz EU-Regelung versuchen Gatekeeper ihre Nutzer:innen auf Webseiten und in