Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Sträucher am Grundstück eines Rentners früher selbst zurückgeschnitten. Wegen Personalmangels macht er das aber nicht mehr. Deshalb muss der 80-Jährige jetzt selbst dafür aufkommen, so das VG Münster.
Das ist eine Seltenheit: Am Morgen vor der Urteilsverkündung in