<p>Trotz EU-Regelung versuchen Gatekeeper ihre Nutzer:innen auf Webseiten und in Apps zu manipulieren. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des vzbv. Die Europäische Kommission muss jetzt alle Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) umgehend konsequent im Sinne der Verbraucher:innen durchsetzen und bei fortlaufenden Verstößen Geldbußen verhängen.</p>
Wie weit reichen die Hinweispflichten für Reisebüros? Das LG Köln