Weg mit Briefumschlägen und dem Faxgerät. Ab August ist es möglich, Dokumente auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG einzureichen. Nur Bürger dürfen noch die altbekannten Übermittlungsmethoden nutzen.
Betroffene können auch von der irischen Tochtergesellschaft von Google die