Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG „erhebliche Bedenken“, was den Rechtsschutz angeht.

Weil sie an den Ermittlungen zum Kapitol-Sturm mitgearbeitet haben, bangen