BAG zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes: Feiertagszuschlag richtet sich nach regelmäßigem Arbeitsort

Ein Beschäftigter, der regelmäßig in NRW arbeitet, bekommt den Feiertagszuschlag, wenn er während eines NRW-Feiertags in einem anderen Bundesland für seinen Arbeitgeber unterwegs ist, wo kein Feiertag ist. Das hat das BAG klargestellt.

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