Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Profifußballer vor dem Arbeitsgericht Mainz Recht bekommen. Nun kündigte der Spieler selbst beim Verein. Jetzt geht es für den Spieler und den Club „nur“ noch um viel Geld.

Lange steckte ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bundestag