Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.
Dass Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten und Schiedsklauseln unwirksam sind, passt dem