Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Eine Massage mit Folgen – Jannik Sinner wird wegen eines
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
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Ende eines langen Streits: Mehr als ein Jahrzehnt dauerte die
Ein Mann stieß einen Kontrahenten vor eine S-Bahn, dieser überlebte