„Da ist ja wieder der Rassistenverein“: So begrüßte ein Student anlasslos zwei Polizisten. Das LG Stuttgart verurteilte den 25-Jährigen nun wegen Beleidigung. Die Äußerung sei insbesondere keine straflose Kollektivbeleidigung.

2020 fällt auf der A3 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand