Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
„Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut.“ Mit
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
„Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut.“ Mit
Google hat ein Monopol bei der Internet-Suche, urteilt ein US-Gericht.
Der BGH zeigt Härte gegenüber linken Straftätern: Jugendliche, deren Schuld