Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Wie im Mai 2024 auf Sylt kam es nun auch
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
Wie im Mai 2024 auf Sylt kam es nun auch
Mitarbeiterinnen einer Zulassungsstelle sollen bei der Erteilung von Zulassungen tatsächlich
Drei Fanprojekt-Mitarbeiter verweigerten nach einer Pyro-Aktion im Fußballstadion die Aussage.