Eine Muslima, die am Steuer ausnahmsweise einen Niqab tragen wollte, ist vor dem OVG NRW gescheitert. Die Begründung des OVG lässt aber erahnen: Einen kleinen Teilerfolg hat sie vielleicht doch errungen.
Ein Wertspeicher abseits staatlicher Kontrolle: So sieht der Ökonom Jonas