Der BGH zeigt Härte gegenüber linken Straftätern: Jugendliche, deren Schuld schwer wiegt, dürfen auch dann zu einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn diese aus erzieherischen Gründen eigentlich nicht geboten wäre.
Ein Baby erlitt ein Schütteltrauma, wohl von den Eltern verursacht.