Der BGH zeigt Härte gegenüber linken Straftätern: Jugendliche, deren Schuld schwer wiegt, dürfen auch dann zu einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn diese aus erzieherischen Gründen eigentlich nicht geboten wäre.

Der BGH hat entschieden: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen lassen.