Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.

Das BVerfG erklärt den Soli auch 30 Jahre nach dessen
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.
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