Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.

Das höchste US-Gericht hat zugunsten Donald Trumps entschieden. Schon kurze
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.
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