Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.
In vielen Haushalten steht der Weihnachtseinkauf an. Für einige Klassiker
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.
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Der Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigten Ehemann ist grundsätzlich erst nach
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