Es ist eine elementare Frage: Sind ehemalige US-Präsidenten vor Strafverfolgung geschützt, jedenfalls für Handlungen, die sie während ihrer Amtszeit vorgenommen haben? Die Antwort des Supreme Courts dürfte Trump gefallen.
<p>Nach dem BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck reicht der vzbv eine Sammelklage