Eine Richterin am Amtsgericht soll Unterbringungen in die geschlossene Psychiatrie angeordnet haben, ohne die Betroffenen vorher angehört zu haben. Das LG Stade verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe gegen die 54-jährige, die der BGH nun aber aufhob.
<p>In einem aktuellen Marktcheck hat der vzbv im Herbst 2024