EuGH sieht irreführende Werbung: Desinfektionsmittel können nicht „hautfreundlich“ sein

Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.

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