Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette „dm“ mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden