Bei einer Entrümpelung entdeckten Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens über 600.000 Euro Bargeld in einer Wohnung. Der Inhaberin des Unternehmens steht aber weder ein Teilbetrag davon noch Finderlohn zu, so das Landgericht Köln.

Für Zehntausende Photovoltaik-Anlagen endet zum Jahresende die Vergütung nach dem


